#28 Sitzung der Fachgruppe von Juristinnen und Juristen im E-Government vom 12. November 2025
An der Fachgruppensitzung von Juristinnen und Juristen im E-Government vom 12. November 2025 standen insbesondere die Umsetzung des Informationssicherheitsgesetzes (ISG) sowie das neue Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) auf der Agenda.
Metkel Yosief ist Jurist beim Verein eJustice.ch
Umsetzung Informationssicherheitsgesetz (ISG)
Anne Rivera, Leiterin der Fachstelle des Bundes für Informationssicherheit beim Staatssekretariat für Sicherheitspolitik und Informationssicherheitsbeauftragte des Bundesrates, gab Einblick in den Stand der Umsetzung des Informationssicherheitsgesetzes (ISG). Sie hob die neue Governance-Struktur hervor, die neu auch die Führungsebene der Bundesverwaltung in die Verantwortung nimmt. Das Staatssekretariat für Sicherheitspolitik SEPOS ist nun zentrale Vorgabestelle für Informationssicherheit, während das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) für operative Unterstützung zuständig ist. Aktuelle Arbeiten betreffen u. a. den IKT-Grundschutz, standardisierte Vertragsklauseln und ein Ausbildungskonzept für die Verwaltung. Rivera betonte die Bedeutung ausreichender Ressourcen und klarer Kommunikation mit den Kantonen, die zunehmend eigene Informationssicherheitsgesetze entwickeln.
Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ)
Stephan Jau, Jurist beim Bundesamt für Justiz, stellte das neue BEKJ vor, das die digitale Kommunikation in der Justiz vereinheitlicht. Herzstück ist eine zentrale Plattform (Justitia.Swiss), die mit AGOV Stufe 300 elektronische Eingaben erlaubt und funktioniert. Pilotbetriebe laufen bereits. Erste Teilbestimmungen sind am 1. Oktober 2025 in Kraft getreten. Diskutiert wurden Authentifizierung, Mehrsprachigkeit, kantonale Zuständigkeiten und Kostenbeteiligung. Ab 2027 soll der elektronische Rechtsverkehr schrittweise obligatorisch werden.
Präsentationen der Sitzung der Fachgruppe
Fachgruppe von Juristinnen und Juristen
Die sachgerechte Klärung von Rechtsfragen im E-Government stellt auch für erfahrene Juristinnen und Juristen eine grosse Herausforderung dar, denn häufig fehlen ausdrückliche Rechtsgrundlagen und geeignete Fundstellen in Literatur und Judikatur. Entsprechend gross ist auch die Verantwortung der zuständigen Fachpersonen, die fragestellenden Projekte oder internen Fachbereiche richtig zu beraten.
Im Jahr 2016 wurde die Fachgruppe von Juristinnen und Juristen aus Kantonen und Gemeinden gegründet. Sie setzt sich mit E-Government-Themen auseinander und trifft sich in der Regel zweimal pro Jahr.